dem Herzogtum Sachsen wurde auch Thüringeu gerechnet mit den Mark-grafschaften Zeitz, Merseburg und Meißen, die nördlich durch Sachsen und die Ostmark, östlich durch den Bober, südlich und westlich durch den Thüringer Wald begrenzt waren.
Das Herzogtum Franken umfaßte die heutige Provinz Hessen-Nassau, das Großherzogtum Hessen, die bayrische Pfalz, das nördliche Elsaß bis zur Sauer, den nördlichen Teil des Großherzogtums Baden bis zur Oos und den nordwestlichen Teil von Bayern bis zum Spessart (Rheinfranken), ferner diejenigen Teile von Württemberg und Bayern, welche zwischen den Quellen der Murg und dem Fichtelgebirge liegen.
Das Herzogtum Bayern erstreckte sich vom Fichtelgebirge bis zum Wormser Joch; die Ostgrenze bildeten der Böhmerwald und die Enns, die Westgrenze zog sich vom Fichtelgebirge bis zur Müuduug des Lech, dann in ziemlich gerader Linie südlich vom Wormser Joch, von welchem die Südgrenze dem östlichen Alpenzuge bis zu deu Ouellen der Enns nachging. Die zu Bayern gerechnete Mark Österreich erstreckte sich östlich der Enns bis zur March und Leitha.
Das Herzogtum Kärnten war durch die heutigen österreichischen Krön-länder Steiermark, Kärnten, Krain und Istrien gebildet; zu ihm gehörten die Markgrafschafteu Friaul und Verona zwischen den Alpen, der Etsch und dem Po, sowie die Grafschaft Trient.
Das Herzogtum Schwaben war nördlich vom Herzogtum Franken, östlich von Bayern, westlich von den Vogesen begrenzt; die südliche Grenzlinie zog sich von den Vogesen nach der Rheinbieguug bei Basel, folgte dem Rhein, der Aar, der Renß und dem Hauptzuge der Alpen vom Gotthard bis zuin Wormser Joch.
Das Herzogtum Lothringen, in Oberlothringen und Niederlothringen geteilt war von Frankreich durch eine Linie geschieden, die man von der Scheldemündung in ziemlich gerader Richtung nach dem südlichen Ende der Vogesen ziehen kann; die Ostgrenze folgt dem Kamme der Vogesen, wendet sich dann nördlich gegen Mainz, von wo sie dem Laufe des Rheins folgt bis zur Mündung der Sieg; hier tritt sie auf das rechte Ufer, folgt dem Laufe der Sieg bis zur heutigen Grenze zwischen der Rheinprovinz und Westfalen, mit der sie bis an die holländische Grenze zusammenfällt. Die Nordgrenze ist dann der Rhein bis zu seiner Mündung.
2. Die Verfassung des Reiches.
Krhenswesen. Wenn in den Zeiten der Völkerwanderung von einem deutschen Stamme ein Land erobert worden war, wurde der gesamte Grund und Boden als das Eigentum des Eroberers betrachtet. Ein großer .ml des Ackerlandes, der Weiden und Wälder wurde für den Herzog oder König ausgeschieden; sodann wurde jedem freien Kriegsmann ein größeres oder kleineres Landgut als Allod, d. h. freies Eigentum, übergeben; den Rest behielten die früheren Eigentümer.
Das Königsgut diente zur Bestreitung des Hoshaltes und derjenigen Ausgaben, die das gemeine Beste notwendig machte; so erhielten die vom Könige gesetzten Beamten ihre Belohnung durch Übertragung von Gütern zur Nutznießung entweder für die Dauer ihres Dienstes oder auch aus Lebenszeit; außerdem vergabte der König von seinem Gute nach Gunst oder Verdienst an die L-tammescingehörigen. Ein Gut, das aus diese Weise zur Nutznießung übergeben wurde, nannte man Lehen. Derjenige, welcher es einem andern übergab, wurde der Lehensherr genannt; der Empfänger hieß Lehensträger, Vasall, auch Dienstmann, weil er mit dem Lehen die Verpflichtung zu besonderen Diensten für den Lehensherrn, besonders zum Kriegsdienste, übernahm.
Berger-Stehle, Erzählungen aus der Weltgeschichte. 5
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52. Der Beginn des Spanischen Erbfolgekrieges. 279
Generalwachtmeister Graf Tattenbach mit Infanterie und Artillerie über Kel-heim auf das südliche Donauufer entsandt hatte, schloß er am 8. April die Stadt auf beiden Ufern ein. Die Drohung mit einer Beschießung bewog deu Stadtrat an Max Emannel die Douaubrücke zu überlassen und eine bayerische Brückenbesatzung aufzunehmen. Der Kurfürst rückte hierauf in Eilmärschen nach Vilshofen, bis wohin Schlick inzwischen vorgedrungen war, aber dieser trat auf die Nachricht von dem Anmarsche des Kurfürsten sofort wieder den Rückzug nach Passau au.
Max Emanuel war eben im Begriff die Verteidigungsanstalten an der Ostgrenze neu einzurichten, als ihm die Mitteilung zukam, daß Marschall Villars den Rhein überschritten habe um den geplanten Vormarsch über den Schwarzwald nun wirklich anzutreten. Zugleich war das Verlangen gestellt, der Kurfürst solle mit seiner Armee bis Tuttlingen entgegenrücken und so den Franzosen den Übergang über das Waldgebirge erleichtern. Max Emanuel beschloß daher sich an der Ostgrenze verteidigungsweise zu verhalten und in möglichster Stärke in den Schwarzwald zu marschieren. In aller Stille ließ er vom 12. April an die an der Ostgrenze entbehrlichen Truppen teils auf dem Laudwege teils auf der Donan die Richtung auf Ulm nehmen und zog im Vormärsche alle sonst noch verfügbaren Truppen heran. Von Ulm ab wurde der Marsch donanaufwärts fortgesetzt und bereits am 6. Mai fand bei Tuttlingen die erste Begegnung der Bayeru und Franzosen statt.
Max Emanuel sah sich jetzt an der Spitze einer aus 30000 Franzosen und 14 000 Bayern bestehenden Armee und seine Absicht war, mit dieser ansehnlichen Streitmacht alsbald gegen das Korps Styrum zu rücken, das inzwischen über Nördlingen herangekommen war und aus dein bisherigen Korps Schlick beträchtliche Verstärkungen erhalten hatte. Villars erklärte jedoch, seine Truppen seien der Ruhe bedürftig -und müßten für einige Wochen in Erholungsquartiere gelegt werden, und schloß damit jede entscheidende Unternehmung von vornherein aus, dagegen gestand er die sofortige Abstellung einer französischen Jnfanteriebrigade für den Fall zu, daß der Kurfürst mit seinen eigenen Truppen etwas zu unternehmen beabsichtige. Maßgebend für das eigentümliche Verhalten des Marschalls war der Umstand, daß vertragsgemäß dem Kurfürsten, wenn er sich bei der französischen Armee befand, der Oberbefehl zukam, weshalb Villars von Anfang an bestrebt war Max Emanuel möglichst fernzuhalten. Nebenbei ergab sich für Villars Gelegenheit sich durch Kontributionen im reichen Schwabenlande persönlich zu bereichern.
War durch die Weigerung des Marschalls der Vorteil der französischen Hilfe zum Teil schon verloren, so wollte doch Max Emanuel selbst die Lage möglichst ausnützen. Nachdem er den Plan sich Passaus zu bemächtigen auf Grund ungünstiger Nachrichten aus der Oberpfalz während der Ausführung wieder aufgegeben hatte, wollte er gegen Nürnberg ziehen um diese Reichsstadt zu besetzen, die mit ihrem Kontingent die Unternehmungen gegen die Oberpfalz
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Extrahierte Personennamen: Max_Emannel Max Max_Emanuel Max Marschall_Villars Max_Emanuel Max Max_Emanuel Max Max_Emanuel Max Max_Emanuel Max
Staatenkunde.
137
Wie heißen die Donau-, Rhein-, Elb- und Odersestuugen? Nenne die Havel-
festung! 3. Die Reichsfinanzen, d. h. die Ausgaben und Einnahmen des
Reiches*). Von ersteren sind die für Heer und Flotte die bedeutendsten;
letztere bestehen aus den Erträgen von Zöllen und Verbrauchssteuern, Post- und
Telegraphenwesen n. a. und aus den Matrikularbeiträgen, d. h. Beiträgen
der einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe ihrer Bevölkerung. 4. Das Post-
und Telegraphenwesen außer in Bayern und Württemberg. ■— Auch auf
Handel, Eisenbahnen, Rechtspflege (Reichsgericht in Leipzigs, Gesundheits-
wesen und andere Zweige der Verwaltung hat das Reich Einfluß, doch sind sie
im wesentlichen den Einzelstaaten überlassen.
Das Wappen des Deutschen Reiches ist ein einköpfiger schwarzer Adler
mit rotem Schnabel und roten Füßen. . Ans der Brust trügt er in einem
silbernen Schild den preußischen Adler. Über dem Haupte des Reichsadlers
schwebt die Kaiserkrone mit goldenen Bändern. Die Flagge der deutschen
Marine ist schwarz-weiß-rot.
10. Staatenkunde.
Die Zersplitterung des Deutschen Reiches in eine große Zahl einzelner
Staaten hat ihren Grund zum Teil in der mannigfaltigen Gestaltung seiner
Oberfläche und entspricht im allgemeinen den Bodenverhältnissen. Doch zeigt
sich auch hier, daß der Mensch nicht Sklave, sondern Herr der Natur ist, und
daß der menschliche Wille einen unverkennbaren Einfluß auf die politischen Ver-
Hältnisse eines Landes ausübt. An einigen Stellen fallen die wandelbaren po-
litischen Grenzen mit den natürlichen zusammen, während sie anderwärts den
räumlichen Zusammenhang geographisch einheitlicher Gebiete durchbrechen.
Nach ihrer geographischen Lage teilt man die Staaten des Deutschen
Reiches ein in süddeutsche, die s. vom Main liegen, und in norddeutsche,
die n. von diesem Flnß gelegen sind.
A. süddeutschland.
Die Länder s. von der Mainlinie haben mancherlei staatliche Veränderungen
durchgemacht. Ungefähr am Anfang unserer Zeitrechnung hatten die Römer ihre
Herrschaft von S. her bis gegen die Donan, von W. her bis an den Rhein
vorgeschoben. Das linksrheinische Gebiet bildete die römische Provinz Ober-
germanien, die Länder s. von der Donau die römische Provinz Vindelizien,
und das Dreieck zwischen Donau und Rhein war von den Eroberern zum Schutz
ihrer Grenzen als Zehntland römischen Unterthanen überwiesen. Während
ihrer mehrhundertjährigen Herrschaft legten die Römer Heerstraßen an, gründeten
Städte und führten den Weinbau ein. In der Völkerwanderung nahmen deutsche
Volksstämme von den römischen Provinzen Besitz. Als das Frankenreich 843
zerfiel, bildeten sich durch festen politischen Zusammenschluß der eingewanderten
germanischen Völker die Stammesherzogtümer Bayern, Schwaben und
Franken; auch Elsaß und Lothringen wurden Teile des ostfränkischen,
d. i. des deutschen, Reiches. Seit dem 16. Jahrhundert entrissen uns die
*) Die Zusammenstellung der voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen eines
Gememwesens nennt man „Budget", d. i. Haushalt; das des Deutschen Reiches wird
vom Bundesrate aufgestellt und vom Reichstage geprüft. Die Einzelstaaten haben
außerdem ihre besonderen Budgets.
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Iv. Das fränkische Reich und die Erneuerung des abendländischen Kaisertums.
29
eingenommen hatten. Die Grenze zwischen Bayern und Ala-mannien (Schwaben) wurde der Lech. Böhmen wurde von den slawischen Tschechen besetzt;
4. der Rest von Alamannien.
Durch diese Eroberungen erhielt der germanische Bestandteil des fränkischen Reiches eine Verstärkung.
2. Der merowingische Staat.
a) Die wirtschaftliche Grundlage. Der Begriff des persönlichen Eigentums am Ackerlande war jetzt durchgedrungen; neben dem Privateigentum des Ackers stand die im Gemeinbesitz der Dorfgemeinde befindliche Allmende, die Wald, Weide und Gewässer umfaßte. Was davon ein jeder durch Rodung des Waldes an Kulturland schuf, wurde sein persönliches Eigentum. Aus den so gewonnenen und durch königliche Schenkung erlangten Ländereien bildete sich auch in den germanischen Gebieten ein Großgrundbesitz. Das Reich stand durchaus auf der Stufe der Naturalwirtschaft. Jeder Gutshof erzeugte im ganzen alles dasjenige selber, was zur Erhaltung seiner Bewohner notwendig war (Eigenwirtschaft).
b) Soziale Folgen. Aus diesen neuen fränkischen und den alten römischen Großgrundbesitzern, den Bischöfen und dem Beamtenadel (s. u.) bildete sich ein neuer Adel, der mit dem alten germanischen Gechlechtsadel keinen Zusammenhang hat. Anderseits zweigte sich von der Masse der Gemeinfreien nach unten hin eine Gruppe abhängiger Leute ab, indem zahlreiche kleine Leute sich unter den Schutz eines Mächtigen stellten oder von ihm ein Stück Land zum Nießbrauch nahmen und dadurch einen Teil ihrer Vollfreiheit verloren.
c) Die politischen Verhältnisse. Die Verfassung war überwiegend germanisch, wenn auch mit römischen Einrichtungen gemischt.
ö) Das Königtum hatte gegenüber der früheren Zeit an Macht außerordentlich gewonnen. Es war erblich; nach der rohen Auffassung, die den Staat als persönliches Eigentum des Königs ansah, war das Reich beim Vorhandensein mehrerer Erben teilbar. Zeichen der königlichen Würde war das lange Haar, Sinnbild der
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Iv. Das fränkische Reich und die Erneuerung des abendländischen Kaisertums 29
eingenommen hatten. Die Grenze zwischen Bayern und Ala-mannien (Schwaben) wurde der Lech. Böhmen wurde von den slawischen Tschechen besetzt;
4. Der Rest von Alamannien.
Durch diese Eroberungen erhielt der germanische Bestandteil des fränkischen Reiches eine Verstärkung.
a) Die wirtschaftliche Grundlage. Der Begriff des persönlichen Eigentums am Ackerlande war jetzt durchgedrungen; neben dem Privateigentum des Ackers stand die im Gemeinbesitz der Dorfgemeinde befindliche Allmende, die Wald, Weide und Gewässer umfaßte. Was davon ein jeder durch Rodung des Waldes an Kulturland schuf, wurde sein persönliches Eigentum.
Aus den so gewonnenen und durch königliche Schenkung erlangten Ländereien bildete sich auch in den germanischen Gebieten ein Großgrundbesitz. Das Reich stand durchaus auf
der Stufe der Naturalwirtschaft. Jeder Gutshof erzeugte im y ganzen alles dasjenige selber, was zur Erhaltung seiner Bewohner notwendig war (Eigenwirtschaft).
b) Soziale Folgen. Aus diesen neuen fränkischen und den alten römischen Großgrundbesitzern, den Bischöfen und dem Beamtenadel (s. u.) bildete sich ein neuer Adel, der mit dem alten germanischen Geschlechtsadel keinen Zusammenhang hat. Anderseits zweigte sich von der Masse der Gemeinfreien nach unten hin eine Gruppe abhängiger Leute ab, indem zahlreiche kleine' Leute sich unter den Schutz eines Mächtigen stellten oder von ihm ein Stück Land zum Nießbrauch nahmen und dadurch einen Teil ihrer Vollfreiheit verloren.
c) Die politischen Verhältnisse. Die Verfassung war überwiegend germanisch, wenn auch mit römischen Einrichtungen gemischt.
a) Das Königtum hatte gegenüber der früheren Zeit an Macht außerordentlich gewonnen. Es war erblich; nach der rohen Auffassung, die den Staat als persönliches Eigentum des Königs ansah, war das Reich beim Vorhandensein mehrerer Erben teilbar. Zeichen der königlichen Würde war das lange Haar, Symbol der
2. Der merowingische Staat.
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Karl der Groe. Iii 4352.
23
deutschend an; in ihre Wohnsitze rckten Franken ein. berall in dem verwsteten Sachsenlande wurde mit Gte oder Gewalt das Christentum eingebrgert.
6. Seit Jahrzehnten bildete B ay ern ein fast selbstndiges Reich, das vom Fichtelgebirg und Lech bis zu Etsch und Enns reichte. Bistmer und Klster pflegten christliche Bildung. Karl verleibte auch dieses Land seinem Reich ein; Herzog Tassilo wanderte ins Kloster wie sein Schwiegervater Desiderius.
Dann wurde das Rubervolk der Avaren vernichtet; in die Tler der Donau und Drau fanden bayerische Ansiedler den Weg. Zu den Erzbistmern Mainz, Kln, Trier und Metz kam Salzburg; es sollte den Slawen und Avaren das Evangelium vermitteln.
7. Karls Groknigtum" grenzte an fnf Meere und umfate alle germanischen Stmme. Die Gr^nzlandschaften (Marken) besiedelte er mit kriegstchtigen ,,Markmannen", die bei feindlichen Vorsten dem Markgrafen" sofort zur Hand sein muten. So ent-standen damals und spter verschiedene Marken, u. a. als Nebenland Bayerns die Ostmark, aus der sterreich entstanden ist.
5. Karl der Groe als Friedensfrst.
1. Die Rmer hatten Papst Leo Iii. mihandelt und bedroht. Karl, zu dem er entfloh, fhrte ihn in seine Hauptstadt zurck. Als nun der König nach dem Gottesdienste des Weihnachtsfestes am 800 Grab des Apostels Petrus in der Peterskirche betete, setzte ihm der Papst unerwartet die rmische Kaiserkrone aufs Haupt, und das Volk begrte ihn als Kaiser.
Das war der Abschlu der kriegerischen Ttigkeit Karls des Groen. Fortan wendete er sich ganz den Aufgaben des Friedens zu.
2. Den Heerbann jedes Gaues sammelte und fhrte ein Graf; er leitete zugleich an Knigs Statt das Gaugericht und beauf-sichtigte die Verwaltung der Knigsgter. Er leistete in des Knigs Hand den Treueid und erhielt von ihm als Lohn ein Gut zu Lehen. Seine Amtsfhrung berwachten Knigsboten oder Sendgrafen, die Karl aus seinen Bischfen und Grafen whlte.
Auf dem freien Bauer ruhte vorwiegend die Last des Kriegsdienstes ; er hatte sich fr den Feldzug selbst auszursten und zu verpflegen. Zum Dank wahrte ihm der König das Recht, nur von Richtern (Schffen) seinesgleichen gerichtet zu werden und in den
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Extrahierte Personennamen: Karl_der_Groe Karl Karl Karl Tassilo Tassilo Desiderius Karls_Groknigtum" Karls Bayerns Karl_der_Groe Karl Leo_Iii Leo Karl Karl Apostels Karls Karl Karl
Extrahierte Ortsnamen: Donau Mainz Trier Salzburg Ostmark Apostels_Petrus Peterskirche Karls
§ 177. E. Mitteleuropäisches Flachland. — Überblick über das Deutsche Reich. 203
Verfassung. An der Spitze des Bundesstaates steht der König von
Preußen als Deutscher Kaiser.
Reichsgesetze werden gültig durch die Zustimmung des Bundesrates
und des Reichstages.
Der Bundesrat besteht aus den Vertretern der 25 Regierungen. Preußen hat
im Bundesrate von 58 Stimmen 17.
Den Vorsitz im Bundesrate führt der Reichskanzler, der vom Kaiser ernannt
wird und die gesamte Reichsverwaltung verantwortlich leitet.
Der Reichstag ist die Vertretimg des deutschen Volkes. Er besteht aus 397 durch
allgemeine, gleiche, geheime, direkte Wahl erwählten Abgeordneten. — Bundesrat
und Reichstag werden alljährlich durch den Kaiser berufen.
Das Deutsche Reich verdankt seine Entstehung den Errungenschaften
der Jahre 1866 und 1870/71.
Luxemburg und die gesamten deutsch-österreichischen Länder schieden aus dem
staatlichen Verbände Deutschlands aus. Das war zwar eine beträchtliche Einbuße an
Land und Leuten, eine bedeutende Grenzverschlechterung im 80, ein Verlust von
deutschem Volkstum an das Slawentum in Osterreich, eine Einbuße an deutschem
Kultureinfluß in Südosteuropa. Aber dieser Preis, mit dem die staatliche Einheit
des größeren Teiles der Deutschen erkauft wurde, war nicht zu hoch.
Die Einigung Deutschlands ist durch das Königreich Preußen erfolgt.
Dieses bestand seit 1815 aus einem größeren Gebiet im 0 und einem kleineren
im W Norddeutschlands. 1866 wurden beide durch Gebietserwerbungen
verbunden, zugleich dehnte sich Preußen nach N aus, nachdem es schon 1850
auch in Süddeutschland festen Fuß gefaßt hatte. Damit griff der zu 75%
aus Flachland bestehende Staat in das Mittelgebirge und in die Süddeutsche
Beckenlandschaft über und wurde Grenznachbar sämtlicher 25 deutschen Länder.
Nur die deutsche Südgrenze berührt Preußen nicht, dagegen gehört ihm
der weitaus größte Teil der deutschen Küste. So sind die staatlichen und
die wirtschaftlichen Interessen Preußens dieselben geworden wie
die ganz Deutschlands.
Grenzen. Das Deutsche Reich ist ein küstenarmer Staat. Mit Be-
rücksichtignng aller Inseln und Buchten ergibt sich eine Gesamtküstenlänge
von rund 2500 km. Das ist etwa die Hälfte unserer Landgrenze. Es gibt
Orte, die über 700 km von der deutschen Küste entfernt liegen (in Italien
höchstens 240, in Großbritannien 120 km).
Die Ostgrenze ist nicht durch die Natur vorgezeichnet: der Oberlauf der
Elbe, Oder, Weichsel, Memel liegt außerhalb des Deutschen Reiches, in das
Polen keilartig eindringt. Die russische Grenze ist ein willkürliches Gebilde.
Die Südgrenze hält sich ebenfalls nicht an die natürliche Grenzlinie: in
den Alpen werden die Donauzuflüffe in ihrem Oberlaufe willkürlich durch-
schnitten, auch die Bodensee- und Rheinlinie ist nicht immer innegehalten.
Böhmens Lostrennung von Deutschland zerreißt die Süddeutsche Beckenland-
schaft und gibt dem Norddeutschen Flachlande das Übergewicht im neuen
Deutschen Reiche.
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Passau
Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
Inhalt: Zeit: Geographie
Geschlecht (WdK): koedukativ
10 Heimatkunde von Passau.
Ähnlich verhält es sich mit dem Gefälle. Während das Donaugefälle o b e r
halb Passau durch die Jnnstauuug auf 0,2%0 herabsinkt, erreicht es unter-
halb der Jnnmündung wieder eine Durchschnittsgröße von 0,4%o. Auf der ganzen
G'hachletstrecke hat die Donau ein durchschnittliches Gefälle von 0,5°/oo.
Massstab d Lange *7 200000
■ Hohe 1 ■ -100000
Gefällsverhältnisse der Donau.
Die geringste Tiefe der Donau beträgt bei Niederwasser ungefähr 1,40 m;
die größte dagegeu wird nuf etwa 8 m angenommen^).
2. Der Inn.
Auch den Inn wollen wir nur insoweit in den Bereich unserer Betrachtung ziehen,
als es dem Zweck einer Heimatkunde entspricht. Wir verfolgen daher den
Lauf des Inns nur von Schärding bis zur Mündung. Dabei erhalten wir zwei scharf
voneinander getrennte Gebiete: das breite Becken von Schärding
bis Wormbach und deu I n n d u r ch b r u ch v o u Wormbach bis
P a s s a u.
Warum der Lauf des Flusses sich gerade so und nicht anders gestaltete, haben
wir zum Teil schon früher (S. 5) gehört. Wir müssen uns auch hier vorstellen, daß
es einmal eine Zeit (Eiszeit) gegeben hat, in welcher der jetzt den Inn links und rechts
begleitende Gneisrücken noch geschlossen war. Damals fand südlich von Normbach
eine seeartige Wasseransammlung statt, die wir uns in dem breiten Schärdinger
Becken unmittelbar vor dem Gneisrücken leicht vorstellen können. Da aber (nach
*) Mitteilungen des K. Straßen- und Flußbauamtes Deggendorf.
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
444 Verfassungszustände des ehemaligen römisch-deutschen Kaiserreichs.
deutschen Besitzungen des Hauses Österreich, sowie die Kurfürstentümer, welche früher von der Kreiseinteilung ausgeschlossen waren, Aufnahme fanden. Trotz dieser Vervollständigung umfaßte jedoch die Kreiseinteilung nicht alle Reichsstände. Ausgenommen waren z. B. Böhmen mit seinen Nebenländern (Schlesien, Mähren und der Lausitz), das Land der Eidgenossen, die Grafschaft Mömpelgard, die Herrschaften Jever und Schaumburg, die Herrlichkeit Kuiphaufen u. a.; ferner alle diejenigen Gebiete, welche auf den Reichstagen nicht vertreten waren, also die Gebiete der unmittelbaren Reichsritterschaft, die ganerbschaftlichen Orte und die reichsfreien Dörfer. Die zehn Kreise waren: der österreichische, bnrgnndische, niederrheinische (Kurfreis), fränkische, bayrische, schwäbische, oberrheinische, westfälische, obersächsische und niedersächsische.
Nirgends ist übrigens klarer zu Tage getreten, daß man den Vorrechten der Stände alles, den Vorteilen des Volkes nichts zuliebe that, als bei dieser Reichseinteilung. Man hatte eigentlich nicht das Reichsgebiet, sondern die Reichsstünde geteilt. Daher die wunderliche Erscheinung, daß die Grenzen der den einzelnen zu einem Kreise vereinigten Reichsständen zugehörigen Länder oft auf das bunteste und verworrenste durcheinander liefen. So war besonders der Kurkreis fast über das ganze Reichsgebiet tiersprenkelt, und der burgundifche Kreis wurde durch das zum westfälischen Kreise gehörige Bistum Lüttich in zwei Hälften gespalten. Es ward infolgedessen der Zweck der ganzen Einteilung, die Ausführung der Beschlüsse der Reichsgerichte zu erleichtern und ein geregeltes deutsches Wehrsystem herzustellen, auch nur sehr unvollkommen erreicht.
An der Spitze eines jeden Kreises stand ein kreisausschreibender Fürst und das Kreis-Direktorium. Der kreisausschreibende Fürst hatte die Versammlungen der Kreisstände, die sogenannten Kreistage, einzuberufen; das Direktorium leitete die Geschäfte auf den Kreistagen und während der Zwischenzeit, vollzog die gegen einen Stand feines Kreises ergangenen Urteile der höchsten Reichsgerichte, nahm alle an den Kreis eingehenden Sachen an und teilte sie den übrigen Ständen mit.
Einzelne Kreise hatten nur einen kreisansschreibenden Fürsten, andere zwei, einen geistlichen und einen weltlichen, und nach dem westfälischen Frieden hatten zwei Kreise deren sogar drei. Zum Glück saßen diese Fürsten, fast immer die mächtigsten ihrer Kreise, in den meisten Fällen auch im Direktorium und zwar, wo es mehrere waren, abwechselnd. Es beuchte dies alles auf Herkommen, nirgends gab es eine feste Regel, und fo hatten sich denn die verschiedenartigsten Bräuche in den verschiedenen Kreisen herausgebildet.
Neben den gedachten beiden Ämtern war schon von Maximilian I. für jeden Kreis ein Kreis-Hauptmann, später Kreis-Oberst genannt, bestellt worden, dem der Befehl und die Oberaufsicht über die Kriegsmacht und das Kriegsgerät des Kreises zufallen sollte. In vielen Kreisen ging jedoch dieses Amt sehr bald wieder ein.
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TM Hauptwörter (100): [T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land], T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T80: [Kaiser Stadt Fürst Recht Reich König Reichstag Macht Adel Fürsten], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T144: [Stadt Frankreich Münster Straßburg Metz Mainz Elsaß Bischof Frieden Trier], T175: [Mensch Leben Natur Körper Seele Tier Thiere Arbeit Erde Pflanze], T139: [Donau Rhein Main Tiefebene Teil Jura Alpen Tiefland Gebiet Fluß]]
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Oldenburg liegt größtenteils am linken Ufer der Hunte; nur ein kleiner Teil
liegt am rechten Ufer dieses Flusses. Der Stau ist der Anlegeplatz für Flußschiffe
und kleine Seeschiffe.
Die bedeutendsten Märkte der Stadt Oldenburg sind: der Medardusmarkt, der
Augustmarkt und Kramermarkt.
12. Durch das Heiligengeistthor kommt man nach Norden, durch
das Haarenthor nach Westen, durch das Stauthor uach Osten und durch
das Dammthor, sowie durch das. Everstenthor nach Süden.
13. Von der Stadt Oldenburg aus führt die Nadorster Chaussee
nach Norden, die Wieselsteder Chaussee uach Nordwesten, die Ohmsteder
Chaussee nach Nordosten, die Ofener Chaussee und die Petersoehner
Chaussee uach Westen; außerdem führen von Osternburg aus die Bremer-
Chaussee nach Osten und die Cloppenbnrger Chaussee nach Süden.
Grand-Chaussee und Klinker-Chanssee.
14. Von der Stadt Oldenburg aus führen 5 Eisenbahnen, nämlich
eine nördlich nach Wilhelmshaven, eine andere westlich nach Leer, eine
dritte südlich nach Osnabrück, eine vierte östlich nach Bremen und die
fünfte nordöstlich nach Brake.
15. Stadt und Stadtgebiet bilden die Stadtgemeinde Olden-
bürg. Außerdem giebt es eine Landgemeinde Oldenburg.
Die Bürger der Stadtgemeinde wählen aus ihrer Mitte mehrere
Männer, welche das Wohl der Stadt zu beraten haben. Diese Männer
bilden den Stadtrat. Derselbe wählt die Behörde der Stadt. Die
Behörde der Stadt heißt Magistrat. Zu demselben gehören der Ober-
bürgermeister, der Syndikus, der Auditor und 5 Ratsherren.
Magistrat und Stadtrat halten ihre Beratungen im Rathause.
Die Bewohner der Landgemeinde wählen ebenfalls Männer, die
über das Wohl der Gemeinde zu beraten haben. Diese Männer bilden
den Gemeinderat. Der Gemeinderat wählt die Obrigkeit der Gemeinde.
Diese Obrigkeit besteht aus dem Gemeindevorsteher und einigen
Beigeordneten.
Rottmeister. — Bezirksvorsteher. — Armenväter. — Aktuare. — Polizeiwacht-
meister. — Polizeidiener. — Feldhüter.
Fast sämtliche Bewohner von Stadt und Landgemeinde Oldenburg
gehören zu einer Kirchengemeinde, und zwar zur lutherischeu Kirchen-
gemeinde Oldenburg. Diese hat 5 Pfarrer. Außerdem giebt es in Olden-
bürg eine katholische Kirchengemeinde, eine jüdische Gemeinde und andere
kleine Kapellengemeinden mehr, zu denen indes auch Bewohuer aus Ostern-
bnrg und umliegenden Ortschaften gehören.
Karte vou der Stadt, vom Stadtgebiet und von der Land-
gemeinde Oldenburg.*)
16. Ans einer Landkarte ist Norden oben, Süden unten, Osten rechts
und Westeu links.
17. Die Landgemeinde Oldenburg zerfällt in eine östliche und West-
liche Landgemeinde.
*) Anm. Dieselbe ist an der Wandtafel zu entwerfen.
TM Hauptwörter (50): [T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T57: [Weser Stadt Hannover Harz Osnabrück Leine Kreis Aller Land Elbe], T49: [Berg Gebirge Höhe Fuß Ebene Seite Gipfel Gebirg Elbe Meer], T69: [Kirche Kloster Stadt Schule Bischof Gemeinde Orden Land Priester geistliche], T99: [Frankreich Loire Stadt Rhone Gebirge Pyrenäen Paris Meer Garonne Lyon]]
TM Hauptwörter (200): [T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T38: [Weser Elbe Hannover Land Stadt Lüneburg Leine Nordsee Aller Bremen], T25: [Stadt Schloß Straße Garten Berg Dorf Nähe Park Ufer Haus], T139: [Donau Rhein Main Tiefebene Teil Jura Alpen Tiefland Gebiet Fluß], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen]]